Das Mitglied ist berechtig, Trainingseinheiten und Geräte wie vertraglich vereinbart im „DAS STUDIO – Aerobic in der City GmbH“ im Folgenden kurz „DAS STUDIO – Frauenfitness“ genannt, zu nutzen. Der genaue Nutzungsumfang ergibt sich aus der jeweils abgeschlossenen Mitgliedschaf/Nutzungsvereinbarung..
Der Vertrag über die Mitgliedschaft/Nutzungsvereinbarung kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
„DAS STUDIO – Frauenfitness“ ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit „DAS STUDIO – Frauenfitness“ aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch „DAS STUDIO – Frauenfitness“ gekündigt wurde.
Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.
Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mitglieds.
Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann, wenn die Leistungen von „DAS STUDIO – Frauenfitness“ nicht in Anspruch genommen werden, bis zum Ablauf des Vertrages zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind sogenannte vereinbarte Ruhezeiten.
Im Rahmen des erstmaligen Vertragsabschlusses ist eine Anmeldegebühr fällig; vorausgesetzt eine solche wurde im Vertrag vereinbart.
Soweit in der Nutzungsvereinbarung aufgeführt, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten hat.
Die Punktekarten werden vor der jeweiligen Stunde bezahlt.
Punktekarten sind entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen (s.o.) gültig und nicht übertragbar.
Bezahlte Punktekarten verfallen nach Ablauf des Gültigkeitsdatums. Eine Rückerstattung bezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.
Die Gültigkeit von Punktekarten kann in besonderen Ausnahmefällen verlängert werden.
Mit der Reservierung eines Kursplatzes wird eine Einheit der Punktekarte fällig.
Bis sechs Stunden vor Kursbeginn kann eine gebuchte Einheit unter Gutschrift der Einheit storniert werden. Bei späteren Stornierungen ist die Einheit fällig.
Sollten während der Vertragsdauer nicht vorhersehbare Unterbrechungen oder Ausfallzeiten wie Krankheit oder Schwangerschaft entstehen, so kann im gegenseitigen Einvernehmen eine Ruhezeit bis zu maximal 9 Monaten vereinbart werden.
Voraussetzung dafür ist der unverzügliche Eingang eines Attestes. Rückwirkend können Atteste nicht berücksichtigt werden. Attestgutschriften werden nur monatsweise ab einem Mindestzeitaum von 4 Wochen angerechnet.
Für die Dauer der Ruhezeitvereinbarung ist das Mitglied von der Zahlung der im Ruhezeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in „DAS STUDIO – Frauenfitness“ nicht in Anspruch nehmen.
Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Servicepauschale wird durch die Ruhezeitvereinbarung nicht berührt.
Im Falle einer Ruhezeitvereinbarung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhezeit auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Ein Anspruch auf eine Ruhezeitvereinbarung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder „DAS STUDIO – Frauenfitness“ zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Ist es dem Studio aufgrund höherer Gewalt oder einer behördlich angeordneten Schließung unmöglich, Leistungen zu erbringen, so haben sowohl „DAS STUDIO“ als auch das Mitglied einen Anpassungsanspruch nach § 313 Abs. 1 BGB.
Anfallende Gebühren, welche durch das Mitglied verschuldet werden, sind vom Mitglied zu tragen. Werden bei Zahlungsverzug Mahngebühren fällig, sind diese ebenfalls vom Mitglied zu tragen.
Kommt das Mitglied mit Beiträgen für mehr als acht Wochen in Zahlungsverzug, wird der komplett ausstehende Betrag zur Zahlung fällig (Vorfälligkeit).
Eine Änderung des Namens, der Anschrift und/oder Bankverbindung ist umgehend mitzuteilen.
Bei Umzug an einen anderen Ort, welcher mehr als 30 km von „DAS STUDIO – Frauenfitness“ entfernt liegt, kann der Vertrag schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Ein schriftlicher Nachweis der Meldebehörde ist vorzulegen.
Die Vereinbarung verlängert sich jeweils unbefristet, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Mitgliedschaftsmonats gekündigt werden
Jede Kündigung, Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an DAS STUDIO – Aerobic in der City GmbH, Laufertorgraben 2, 90489 Nürnberg oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z. Zt. info(at)das-studio-nbg.de) zu versenden.
„DAS STUDIO – Frauenfitness“ bleibt an folgenden Tagen voraussichtlich geschlossen:
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in „DAS STUDIO – Frauenfitness“ ist nicht gestattet.
Das Mitglied ist berechtigt nichtalkoholische Getränke in „DAS STUDIO – Frauenfitness“ mitzubringen.
Änderung der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebots im für das Mitglied zumutbaren Umfang bleiben vorbehalten.
„DAS STUDIO – Frauenfitness“ ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend waren. Eine Kopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Mitglied ausgehändigt und eine Kopie wird zu den Vertragsunterlagen genommen.
„DAS STUDIO – Aerobic in der City GmbH“ ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen.
Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Nürnberg, November 2023
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