(1) Das Mitglied ist berechtigt, Trainingseinheiten und Geräte wie vertraglich vereinbart im „DAS STUDIO – Aerobic in der City GmbH“ im Folgenden kurz „DAS STUDIO – Frauenfitness“ genannt, zu nutzen. Der genaue Nutzungsumfang ergibt sich aus der jeweils abgeschlossenen Mitgliedschaft/Nutzungsvereinbarung.
(1) Der Vertrag über die Mitgliedschaft/Nutzungsvereinbarung kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande bzw. durch den Kauf im Online-Shop.
(2) „DAS STUDIO“ ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist.
(3) Das Mitglied ist berechtigt bei einem Online-Vertragsabschluss, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen (§ 312g BGB). Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
(1) Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
(1) Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.
(2) Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mitglieds.
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann, wenn die Leistungen von „DAS STUDIO“ nicht in Anspruch genommen werden, bis zum Ablauf des Vertrages zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind sogenannte vereinbarte Ruhezeiten.
(2) Im Rahmen des erstmaligen Abschlusses der Nutzungsvereinbarung ist eine Anmeldegebühr (Start-up) fällig.
(3) Soweit in der Nutzungsvereinbarung aufgeführt, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Service-Pauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.
(4) Die Punktekarten werden vor der jeweiligen Stunde bezahlt.
(1) Punktekarten sind entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen (s.o.) gültig und nicht übertragbar.
(2) Bezahlte Punktekarten verfallen nach Ablauf des Gültigkeitsdatums. Eine Rückerstattung bezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.
(3) Die Gültigkeit von Punktekarten kann in besonderen Ausnahmefällen verlängert werden.
(4) Mit der Reservierung eines Kursplatzes wird eine Einheit der Punktekarte fällig.
(5) Bis sechs Stunden vor Kursbeginn kann eine gebuchte Einheit unter Gutschrift der Einheit storniert werden. Bei späteren Stornierungen ist die Einheit fällig.
(1) Sollten während der Vertragsdauer nicht vorhersehbare Unterbrechungen oder Ausfallzeiten wie Krankheit oder Schwangerschaft entstehen, so kann im gegenseitigen Einvernehmen eine Ruhezeit bis zu maximal 9 Monaten vereinbart werden.
(2) Voraussetzung dafür ist der unverzügliche Eingang eines Attestes/Nachweises. Rückwirkend können Nachweise nicht berücksichtigt werden. Zeit-Gutschriften werden nur monatsweise ab einem Mindestzeitraum von 4 Wochen angerechnet.
(3) Für die Dauer der Ruhezeitvereinbarung ist das Mitglied von der Zahlung der im Ruhezeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und darf Leistungen im „DAS STUDIO – Frauenfitness“ nicht in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Service-Pauschale wird durch die Ruhezeitvereinbarung nicht berührt.
(4) Im Falle einer Ruhezeitvereinbarung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhezeit auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
(5) Sofern die Nutzungsvereinbarung bereits gekündigt ist oder „DAS STUDIO – Frauenfitness“ zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung berechtigt ist, ist eine Ruhezeitvereinbarung ausgeschlossen.
(6) Eine Ruhezeitvereinbarung kann pro Vertragsjahr nur einmal in Anspruch genommen werden und ist nur bei Laufzeiten ab 12 Monaten möglich.
(1) Ist es dem Studio aufgrund höherer Gewalt oder einer behördlich angeordneten Schließung unmöglich, Leistungen zu erbringen, so haben sowohl „DAS STUDIO“ als auch das Mitglied einen Anpassungsanspruch nach § 313 Abs. 1 BGB.
(1) Anfallende Gebühren, welche durch das Mitglied verschuldet werden, sind vom Mitglied zu tragen. Werden bei Zahlungsverzug Mahngebühren fällig, sind diese ebenfalls vom Mitglied zu tragen.
(2) Kommt das Mitglied mit Beiträgen für mehr als acht Wochen in Zahlungsverzug, wird der komplett ausstehende Betrag zur Zahlung fällig (Vorfälligkeit).
(1) Eine Änderung des Namens, der Anschrift und/oder Bankverbindung ist umgehend mitzuteilen.
1) Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um einen Zeitmonat, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Mitgliedschaftsmonats gekündigt werden
(2) Jede Kündigung, Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an DAS STUDIO – Aerobic in der City GmbH, Laufertorgraben 2, 90489 Nürnberg oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z. Zt. info(at)das-studio-nbg.de) zu versenden.
„DAS STUDIO – Frauenfitness“ bleibt an folgenden Tagen voraussichtlich geschlossen:
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in „DAS STUDIO – Frauenfitness“ ist nicht gestattet.
Das Mitglied ist berechtigt nichtalkoholische Getränke in „DAS STUDIO – Frauenfitness“ mitzubringen.
Änderung der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebots im für das Mitglied zumutbaren Umfang bleiben vorbehalten.
„DAS STUDIO – Frauenfitness“ ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend waren. Eine Kopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Mitglied ausgehändigt und eine Kopie wird zu den Vertragsunterlagen genommen.
„DAS STUDIO – Aerobic in der City GmbH“ ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen.
Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Nürnberg, Dezember 2024
„DAS STUDIO – Frauenfitness“ – Allgemeine Geschäftsbedingungen pdf-Version zum Download
copyright ©2024 DAS STUDIO – Aerobic in der City GmbH
Du kannst uns während unserer Öffnungszeiten unter folgender Telefonnummer erreichen:
0911 – 892 10 441
Gerne kannst Du uns auch eine Nachricht hinterlassen und wir melden uns umgehend.
Du möchtest uns etwas mitteilen?
Deine Daten werden an dieser Stelle weder gespeichert noch verarbeitet.