Hausordnung
Bei uns von “DAS STUDIO – Frauenfitness” gilt eine Haus- und Benutzungsordnung, um uns allen ein angenehmes und sportlich faires Miteinander zu gewährleisten. Diese gilt für alle Mitglieder und Kunden gleichermaßen. Wir bitten dich deshalb, diese zu beachten und bedanken uns schon jetzt für deine Mithilfe und dein Verständnis.
1. Anerkennung der Hausordnung
Mit dem Betreten von “DAS STUDIO – Frauenfitness” erkennt das Mitglied oder die Besucherin die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des Fitnessstudios zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.
2. Haftung
Die Betreiberin übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern des Fitnessstudios für Diebstahl sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art in den gesamten Räumen des Studios. Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung in “DAS STUDIO – Frauenfitness” auf eigene Gefahr.
3. Verhaltensregeln
Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche Umgangsformen in unserem Studio. Das gilt nicht nur für unsere Mitarbeiterinnen und Trainerinnen, sondern auch für unsere Mitglieder. Insbesondere in den Umkleiden ist die Privatsphäre zu respektieren.
Während des Aufenthaltes ist darauf zu achten, dass andere Mitglieder durch das eigene Verhalten nicht belästigt werden.
Das Mitglied ist aufgefordert einen übermäßigen Verbrauch der Wassermengen beim Duschen zu unterlassen. Ein Verstoß kann auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben, wobei offene Monatsbeiträge weiterhin gezahlt werden müssen.
4. Umkleiden und Verwahrung von Wertgegenständen
Bitte verwahre Deine Wertgegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Schließfächern. Diese sind mit einem vom Mitglied selbst mitzubringenden Vorhängeschloss zu nutzen; alternativ kann am Empfang ein Vorhängeschloss gegen Abgabe eines Pfands geliehen werden. Das Vorhängeschloss ist nach dem Benutzen der Schränke wieder zu entfernen. Verschlossene Schränke werden ansonsten nach Geschäftsschluss geöffnet und geleert.
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird grundsätzlich nicht übernommen.
5. Sauberkeit im STudio
Bitte verlasse den Trainingsbereich, die Kursräume, die Umkleideräume, die Sanitäranlagen so, wie Du diese auch vorfinden möchten. Im Nassbereich bitten wir aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen und die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten.
Das Rasieren und Färben der Haare ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Nach Gebrauch der Dusche ist der Bereich mit dem Abzieher zu trocknen. Der Müll (Binden etc.) muss in die aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden.
6. Einweisung durch Studio-Mitarbeiterinnen
Vor Aufnahme des Trainings empfehlen wir eine Beratung und Einweisung durch unsere Mitarbeiterinnen – bitte vereinbare hierzu einen Termin. Dies geschieht im eigenen Interesse der Mitglieder, um möglichen Fehlern beim Trainingsablauf und Verletzungen vorzubeugen.
7. Sportbekleidung
Wir bitten ausdrücklich darum, beim Training an Geräten und auf den Matten ausreichend große Handtücher unterzulegen bzw. zu verwenden.
Das Mitführen von Taschen und Rucksäcken in den Trainingsräumen ist nicht gestattet.
8. Besichtigung
Die Besichtigung aller Räume von “DAS STUDIO – Frauenfitness” erfolgt nur in Begleitung des Personals.
9. Trainingsgeräte, Trainingsräume und Personalbereich
Jede Art von Training ist so durchzuführen, dass das Training der anderen Mitglieder hierdurch so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Wir bitten darum, alle während des Trainings benutzten Trainingsgeräte (Gewichte, Hantelscheiben, Bälle, Steps, Matten, usw.) anschließend wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzulegen. Trainingsequipment jeder Art kann nicht reserviert werden.
Das Trainingsequipment darf “DAS STUDIO – Frauenfitness” nicht verlassen. Den Personalbereich dürfen nur Mitarbeiterinnen von DAS STUDIO betreten. Hierzu zählt die Verkaufstheke und für Mitglieder nicht zugängliche Bereiche.
10. Bedienung technischer Geräte
Überlasse das Bedienung aller technischen Einrichtungen bitte unseren Mitarbeiterinnen.
11. Rauchen und Getränke
In allen Räumen von “DAS STUDIO – Frauenfitness” besteht uneingeschränktes Rauchverbot.
Nicht-alkoholische Getränke dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden. Der Genuss von alkoholische Getränken ist im gesamten STUDIO verboten.
12. Mobiltelefone und Kameras
Wir weisen darauf hin, dass das Telefonieren im Trainingsbereich und in den Kursräumen untersagt ist. Das Filmen und Fotografieren ist im gesamten STUDIO zum Schutze der Privatsphäre unserer Mitglieder ausdrücklich verboten.
13. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) ist nicht gestattet. Beim Betreten oder Verlassen ist sicherzustellen, dass keine andere, fremde Person durch den eigenen Zugang oder Ausgang Zutritt erhält.
Probetraining oder Anmeldung sind nur zu den Öffnungszeiten oder mit Terminvereinbarung möglich.
14. Anweisung der Mitarbeiterinnen
Alle Mitarbeiterinnen von “DAS STUDIO – Aerobic in der City GmbH” üben gegenüber den Mitgliedern und Besuchern die Rechte der Hausherrin aus. Die Anweisungen und Hinweise unserer Mitarbeiterinnen sowie in dem Fitnessstudio angebrachte schriftliche Hinweise sind unbedingt zu beachten.
15. Verbotene Substanzen
Verbotene Substanzen zu besitzen, zu kaufen oder zu verkaufen ist bei uns grundsätzlich untersagt. Jeglicher Konsum und Handel mit Rauschmitteln, Doping und sonstigen illegalen Substanzen ist im gesamten Studio verboten. Ein Verstoß führt zu einem Hausverbot und zu einer Strafanzeige.
16. Hygienestandards
Für unserer aller Gesundheit sind die Hygienestandards auf Grundlage des Rahmenkonzeptes Sport der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vom 6. Mai 2021 unbedingt einzuhalten.
Ein Verstoß kann auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben, wobei offene Monatsbeiträge weiterhin gezahlt werden müssen.
16. Geltung der Hausordnung
Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Studiobetrieb. Die Studioleitung behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
Mit dem Betreten erkennen die Mitglieder die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des Fitnessstudios zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.
Nürnberg, Oktober 2022